Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Trainer und Klient baut auf einer gemeinsamen Basis und einem gegenseitigem Verständnis auf. Dafür wird zu Beginn der Zusammenarbeit eine Verschwiegenheitserklärung und Trainingsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen.
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Präambel
– Das der Vereinbarung zugrundeliegende Verständnis von Neuromentaltraining
(der Einfachheit halber im Folgenden auch Training bezeichnet)
Die Vertragspartner beabsichtigen, für eine bestimmte Zeit in einem Trainer-Klient-Verhältnis zusammenzuarbeiten. Das Neuromentaltraining beinhaltet die Ermittlung und Eingrenzung der zu behandelnden Problemfelder und die Entwicklung von Lösungsstrategien sowie die supervisorische Begleitung während der Umsetzung dieser Strategien.
Das Neuromentaltraining findet in Form von gemeinsamen Gesprächen in Seminarräumen oder bei leichter körperlicher Bewegung wie z.B. beim Spazierengehen, Bergwandern, StandUp paddeln, Kajakfahren am See und ähnlichem statt. Das bedeutet, dass Trainer und Klient das Neuromentaltraining und die gemeinsamen Gespräche zum Teil während gemeinsamer Aktivität führen. Nach vorheriger Vereinbarung können Trainingsgespräche auch per Telefon durchgeführt werden (z.B. wenn der Klient kurzfristig aus einem dringendem Grund nicht zum vereinbarten Ort erscheinen kann).
Der Trainer erklärt dem Klienten alle anzuwendenden Methoden sowie deren jeweilige Intention. Grundlage für erfolgreiches Neuromentaltraining ist gegenseitiges Vertrauen und die aktive Mitarbeit des Klienten.
Während des gesamten Neuromentaltrainingsprozesses ist der Klient für sich selbst verantwortlich. Aufgabe des Trainers ist es, Impulse zu geben und Erkenntnisprozesse anzustoßen sowie deren Umsetzung in reflektierenden Gesprächen vor- bzw. nachzubereiten. Der Trainer leistet Hilfestellungen und ist bemüht, dem Klienten motivierend zur Seite zu stehen. Es ist nicht Aufgabe des Trainers, dem Klienten Entscheidungen abzunehmen oder konkrete Ratschläge zu erteilen. Der Erfolg des Trainings wird vom Trainer nicht garantiert, da er maßgeblich an eine aktive Prozessteilnahme des Klienten gebunden ist. Der Klient wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Wirksamkeit des Trainings, durch das tägliche Üben und Anwenden der erlernten Methoden zu Hause in Heimarbeit, im beruflichen sowie privatem Umfeld und ähnlichem entscheidend beeinflusst wird. Auch wenn Neuromentaltraining unmittelbar während den Terminen mit dem Trainer meist erste Wirksamkeit zeigt, trägt das tägliche Üben und Anwenden wesentlich zur langfristig erfolgreichen Umsetzung der gesetzten Ziele bei. Um die Ziele des Trainings zu erreichen und einen nachhaltigen Erfolg von der Zusammenarbeit zu haben, bemüht sich der Klient außerdem um Offenheit und einen selbstkritischen Gedankenaustausch. Er akzeptiert darüber hinaus, dass erfolgreiches Neuromentaltraining von ihm eine möglichst objektive und detaillierte Betrachtung der eigenen Person und der aktuellen Lebenssituation verlangt.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Der Trainer verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses garantiert er die Löschung bzw. Anonymisierung aller Informationen, die er während des Trainings gesammelt und gespeichert hat.
Abgrenzung
Neuromentaltraining ist wie der Name es schon sagt ein Training. Neuromentaltraining ist keine Art von Therapie wie z.B. Psychotherapie und kann Psychotherapie auch nicht ersetzen. Neuromentaltraining ist auch keine Art von Heilprozess oder Heilverfahren. Der Klient kann nicht von Krankheiten im medizinischen Sinne geheilt werden.
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§1 Ziele und Dauer des Neuromentaltraining
Auf Grundlage des (telefonischen) Erstgespräches werden mit dem Klienten die folgenden Ziele vereinbart:
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Für die Erreichung dieser Ziele bucht der Klient eines oder mehrere der folgenden Angebote:
Telefonisches Erstgespräch ca. 20min (kostenlos)
Einzeleinheiten
Kompakttag
Impulswochenende
Umsetzungsjahr
Individualprogramm
Specials
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Zahl und Dauer von Einzelterminen können im Verlauf des Trainings einvernehmlich verringert oder gesteigert werden.
§2 Der Neuromentaltraining-Rahmen / Ort des Trainings
Das Neuromentaltraining findet in Form von gemeinsamen Gesprächen in Seminarräumen bzw. bei leichter körperlicher Bewegung in der Natur wie beim Spazierengehen, Bergwandern, Tretbootfahren, StandUp paddeln, Kajakfahren am See und ähnlichem statt. Das bedeutet, dass das Neuromentaltraining auch abseits des Firmensitzes des Trainers stattfinden kann und deshalb die konkreten Treffpunkte vorab vereinbart werden.
Nach vorheriger Vereinbarung können Trainingsgespräche auch per Telefon durchgeführt werden (z.B. wenn der Klient kurzfristig aus einem dringendem Grund nicht zum vereinbarten Ort erscheinen kann).
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§3 Rechte und Pflichten des Trainers
1.Transparenz:
Auf Nachfragen – oder von sich aus – informiert der Trainer den Klienten über die Funktionen und angestrebten Wirkungsweisen der beim Neuromentaltraining verwendeten Methoden.
2. Verschwiegenheit:
Der Trainer garantiert völlige Verschwiegenheit bezüglich aller vertraulichen, persönlichen und intimen Details, die ihm der Klient während des Neuromentaltrainings zur Kenntnis bringt.
3. Zurückhaltung:
Der Trainer ist in seiner Arbeit den Interessen des Klienten verpflichtet. Er ist in seinen Anschauungen neutral und stets bemüht, den Klienten nicht im eigenen Interesse (dem Interesse des Trainers) zu beeinflussen. Der Trainer erteilt dem Klienten üblicherweise keine Ratschläge. Seine Aufgabe besteht darin den Klienten zu stärken und zur Selbsthilfe zu befähigen sowie gemeinsam mit ihm Wege zur Erreichung seiner Ziele zu entdecken.
§4 Rechte und Pflichten des Klienten
1.Verantwortung:
Der Klient trägt während und nach dem Neuromentaltraining die Verantwortung für seine physische und psychische Gesundheit.
2. Vor- und Nachbereitung:
Der Klient achtet darauf, dass er vor und nach den einzelnen Trainingterminen ausreichend Zeit und Ruhe hat, um sich gedanklich vorzubereiten, bzw. die Ergebnisse zu reflektieren. Der Klient gibt sich darüber hinaus Mühe, etwaige „Hausaufgaben“ gewissenhaft zu erfüllen.
3. Aktive Teilnahme:
Der Klient ist sich dessen Bewusst, dass der Erfolg des Neuromentaltraining von seinem eigenen Engagement abhängt. Der Trainer gibt lediglich Impulse und Denkanstöße, für deren Weiterführung und Umsetzung der Klient sich aktiv (durch das tägliche Üben und Anwenden der erlernten Methoden zu Hause in Heimarbeit, im beruflichen sowie privatem Umfeld und ähnlichem) einsetzen sollte.
4. Abklärung:
Der Klient erklärt psychisch stabil und voll handlungsfähig zu sein. Er hat etwaige psychische Probleme mit Hausarzt, Psychotherapeuten oder Psychiater abgeklärt. Der Klient erklärt, dass zum Zeitpunkt des jeweiligen Trainingstermines keine psychischen Erkrankungen bekannt sind. Sofern sich der Klient in psychotherapeutischer Behandlung befindet, wird dies dem Trainer bei der Terminvereinbarung bekannt gegeben.
§5 Honorar / Rechnung
Das neuromentale Training erfolgt üblicherweise im Rahmen der gebuchten Angebote oder als Termine in einzelnen oder mehreren aufeinanderfolgenden 50min Einheiten. Bei Bedarf und sofern es die Terminplanung des Trainers erlaubt, kann die Dauer eines Einzeltermines auch kurzfristig verlängert werden.
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Das Honorar hängt vom Umfang der Leistung ab und wird mit dem Klienten vor dem ersten Termin abgeklärt und vereinbart.
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Mit Ausnahme der Einzeleinheiten sind sämtliche gebuchte Leistungen bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin im Voraus zu bezahlen.
Rechnungen von Einzeleinheiten begleicht der Klient innerhalb von 14 Tagen.
§6 Kündigung und Terminänderungen
Diese Trainingsvereinbarung gilt unbefristet. Trainer und Klient haben das Recht, sie ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 5 Werktagen zu kündigen. Der Klient hat das Recht, vereinbarte Termine bis 48 Stunden im Voraus abzusagen, ohne dass für diese Termine Honorarzahlungen anfallen. Werden vereinbarte Termine innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin vom Klienten abgesagt, wird der gekündigte Termin mit 50 % des Honorars in Rechnung gestellt.
Bei Absage am Tag des Trainings werden grundsätzlich 100 % des Honorars fällig. Alternativ kann der Trainer dem Klienten ein Telefontraining zur vereinbarten Zeit und in der vereinbarten Dauer anbieten.
§7 Haftungsbegrenzung
Der Trainer haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung beläuft sich maximal auf das für den gesamten Trainingsprozess vereinbarte Honorar.
§8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
Gerichtsstand ist Schwaz.
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